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Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses
Zur besseren und rechtssicheren Aufgabenerledigung haben 13 Städte und Gemeinden des alten Landkreises Lahr, darunter auch die Gemeinde Schwanau, beschlossen einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz in Lahr zu bilden.
Die dazu notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die Genehmigung des Regierungspräsidiums muss in allen Mitgliedsgemeinden öffentlich bekanntgemacht werden.
Die öffentliche Bekanntmachung für Schwanau erfolgte im Amtsblatt vom 15.04.2022.
Die Vereinbarung mit Genehmigung ist kann hier eingesehen werden.
Amtsblatt
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