Gemeinde Schwanau

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Verkürzte Fristen für die Briefwahl

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
 
In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, mit der Sie ab sofort die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl sind die Fristen verkürzt und der Zeitraum für die Briefwahl entsprechend kurz. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Stimmzettel in der ersten Februarwoche bei der Gemeinde sein. Das späte Lieferdatum hat zur Folge, dass die bis dahin beantragen Briefwahlunterlagen erst Mitte Februar ausgeliefert werden können.
 
Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt und gezählt wird, empfehlen wir folgendes Vorgehen: Frühzeitige Beantragung der Briefwahl und rechtzeitige Rückgabe der Wahlbriefe (am besten direkt beim Rathaus oder den Ortsverwaltungen der Gemeinde ).
 
Sie haben im Übrigen auch die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen nach dem Eintreffen der Stimmzettel (voraussichtlich ab dem 10. Februar) während den bekannten Öffnungszeiten direkt im Rathaus abzuholen und auf Wunsch vor Ort zu wählen. Bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.

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