Gemeinde Schwanau

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Waldbegehung der Gemeinde- und Ortschaftsräte

Die Aufgaben einer Gemeinde sind vielseitig und umfangreich, dazu gehört auch die nachhaltige Bewirtschaftung unseres Gemeindewaldes, der sich in den Rheinwald (geologisch vom Rhein beeinflusst) und Flussauenwald (geologisch von der Schutter) unterteilt. Am vergangenen Samstag trafen sich die Ortschafts- und Gemeinderäte der Gemeinde Schwanau zu einer gemeinsamen Waldbegehung, um zusammen mit Revierförster Klaus Niehüser verschiedene Stationen in den Schwanauer Wäldern zu besichtigen. Bei dieser Waldbegehung haben die Teilnehmer in den viereinhalb Stunden wertvolle Informationen erhalten, konnten aber auch anstehende Fragen mit dem Förster klären.
Insbesondere der Klimawandel zeigt, dass es in der Zukunft nicht einfach sein wird, resistente Baumarten in unseren Wäldern zu kultivieren. Ein herzlicher Dank gilt Herrn Niehüser für die tolle Vorbereitung dieser Waldtour und die wertvollen Informationen, die die Teilnehmer erhalten haben.
 
Wussten Sie, dass...

  • die Gesamtwaldfläche auf der Schwanauer Gemarkung insgesamt ca. 810 Hektar umfasst?
    sich die Flächen auf ca. 540 Hektar Rheinwald und ca. 270 Hektar Flussauenwald aufteilen?
  • die Gemeinde Schwanau zudem über eine kleine Fläche von Bergwald in Lahr-Kuhbach verfügt?
  • der Staatswald in Allmannsweier in größten Teilen im Eigentum des Landes Baden-Württemberg ist.
  • dass die Gemeinde alle 10 Jahre im Rahmen der Forsteinrichtung einen neuen Plan für Waldbewirtschaftung erstellt.
  • jährlich ca. 3.300 Festmeter eingeschlagen werden.
  • vor dem Eschentriebsterben die Baumart "Esche" ca. 30 % unserer Waldfläche umfasste.
  • die Naturverjüngung mit einer großen Baumartenvielfalt auf natürliche Art und Weise erfolgt.
  • jährlich ca. 2.000 - 5.000 neue Bäume gepflanzt werden?
  • bei ökologischen Polder-Flutungen bis zu 60 % der Waldflächen überflutet werden?
  • 15 % unserer Waldflächen als derzeitige ökologische Vorrangflächen dienen?
  • im Wittenweierer Wäldele die Mittelwaldbewirtschaftung angewandt wird?
  • auch mit der Waldrandgestaltung eine ökologische Aufwertung erfolgen kann, um den Naturschutz zu verbessern?

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