Gemeinde Schwanau

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Baggersee in Nonnenweier

Jedes Jahr nutzen und schätzen zahlreiche Besucher den Baggersee in Nonnenweier, um sich an den warmen Tagen abkühlen und erholen zu können. In den vergangenen Wochen kam es leider vermehrt zu negativen Vorkommnissen am Baggersee in Nonnenweier. Damit der Aufenthalt für alle ein sicheres und angenehmes Erlebnis bleibt, möchten wir gezielt auf einige wichtige Regeln hinweisen:
 
Offenes Feuer und Grillen
Um die Natur zu schützen und das Risiko von Wald- und Flächenbränden zu minimieren, ist das Entzünden von offenem Feuer sowie das Grillen in der Nähe des Sees strikt untersagt. Offene Flammen können nicht nur die Vegetation gefährden, sondern auch für andere Besucher gefährlich werden.
 
Zutrittsverbot zum Kieswerk, Bagger & Anlagen
An diesem Baggersee wird Kiesabbau betrieben. Es ist strengstens untersagt, das Gelände des Kieswerks und die dort bestehenden Anlagen zu betreten – es besteht eine erhöhte Lebensgefahr. Die Maschinen sind in Betrieb und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
 
Parken
Bitte beachten Sie, dass das Parken nur innerhalb der ausgewiesenen Parkflächen gestattet ist, Rettungswege sind stets freizuhalten. Nutzen Sie die ausgewiesenen Parkflächen, um unnötige Behinderungen zu vermeiden.
 
Müll
Die Erhaltung der Sauberkeit am Baggersee ist eine gemeinsame Verantwortung. Bitte entsorgen Sie Ihren Müll in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. Hinterlassen Sie keinen Abfall in der Natur, da dies nicht nur unschön ist, sondern auch der Umwelt schadet. Der Bauhof der Gemeinde Schwanau ist stets bemüht die Abfallbehälter regelmäßig zu leeren, sollten diese wider Erwarten voll sein, so bitten wir Sie, Ihren Müll nicht am See zu hinterlassen sondern diesen trotzdem ordnungsgemäß zu entsorgen. Helfen Sie mit, den Baggersee sauber zu halten!
 
Glasbehältnisse
Das Mitführen und die Benutzung von Glasflaschen und anderen Glasbehältnissen ist am Baggersee verboten. Zerbrochenes Glas kann zu schweren Verletzungen führen.
 
Schwimmen
Das Schwimmen im Baggersee erfolgt auf eigene Gefahr. Beachten Sie, dass das Baden nur in der ausgewiesenen Badezone zulässig ist. Außerhalb dieser Badezone ist ein Aufenthalt aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Eltern werden gebeten, ihre Kinder stets im Auge zu behalten und nur in den sicheren Badezonen schwimmen zu lassen.
 
Zelten und Lagern
Das Zelten und Lagern am Baggersee ist nicht gestattet. Übernachtungen im Freien sowie das Aufstellen von Zelten oder größeren Lagereinrichtungen sind verboten. Diese Regelung dient dem Schutz der Natur und der Vermeidung von Müllansammlungen. Bitte beschränken Sie sich auf Tagesausflüge und nehmen Sie Ihre Ausrüstung am Ende Ihres Besuchs wieder mit.
 
Hunde und andere Tiere 
Das Mitführen von Hunden und anderen Haustieren ist auf dem gesamten Gelände nicht zugelassen.
 
Wir bitten alle Besucher, sich an diese Regelungen zu halten, um gemeinsam für ein sicheres und sauberes Umfeld zu sorgen. Bei Verstößen behalten wir uns vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung am Baggersee zu gewährleisten.
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
 
Ihre Gemeinde Schwanau

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